1) Geltung unserer AGB
Der Vertragsschluss kommt unter Einbeziehung und ausschließlicher Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Ist der Besteller nicht Verbraucher und verwendet dieser eigene AGB, so gelten alleine die AGB von Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH.
2) Preise
Die vereinbarten Preise sind für die Dauer eines halben Jahres ab Vertragsabschluss Festpreise. Danach kann Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH eine angemessene Erhöhung verlangen.
3) Stornogebühren
Bei einem Storno des Kunden ist Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung einen darüberhinausgehenden Schadensersatz bzw. Entgelts gemäß § 1168 ABGB eine Stornogebühr von 10 Prozent, bei Sonderanfertigungen nach Beginn der Herstellungsarbeiten von 30 Prozent der Auftragssumme verlangen. Im Falle einen rechtzeitigen schriftlichen Vertragsrücktritt nach § 3 KSchG sind Spesen nach Maßgabe von § 4 KSchG zu bezahlen.
4) DIN und Urheberrecht
Aufträge werden nach derzeit anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, sofern die dafür nötigen Voraussetzungen bauseits gegeben sind. Pläne, Skizzen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen der Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Ihre Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung ist unser Unternehmen zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 15 Prozent der Veranschlagungssumme berechtigt.
5) Leitungen
Wir haften nicht für die Beschädigung von Versorgungsleitungen, es sei denn der Besteller hat deren Verlauf bekannt gegeben und am Objekt markiert oder vor Montage der Heizungsanlage oder Sanitäreinrichtung Pläne übergeben, aus denen der tatsächliche Verlauf von Versorgungsleitungen im Montagebereich ersichtlich ist.
6) Putzarbeiten
Bei der Montage in bereits verputzten Bauvorhaben entstehen Beschädigungen im Verputz. Die Nachputzarbeiten obliegen dem Besteller auf dessen Kosten und Gefahr, soweit dies nicht beauftragt wurde.
7) Haftung
Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH haftet ausschließlich für Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
8) Nutzung
Soweit der Besteller nicht schriftlich auf einen anderen Zweck hinweist, gehen die Vertragspartner davon aus, dass die Nutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken erfolgt. Die Einhaltung etwaiger Sondervorschriften, z.B. für gewerblich genutzte Objekte oder barrierefreies Bauen, obliegt dem Besteller.
9) Teilabnahme und Abschlagsrechnungen
Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH ist zu Teillieferungen und Teilabnahmeverlangen berechtigt. Die Inbetriebnahme / der Gebrauch der Installationen gilt als Teilabnahme der installierten Teile. Der Besteller trägt ab diesem Zeitpunkt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung für die bereits montierten Teilleistungen sowie die Verkehrssicherungspflicht bei Benutzung der Teilleistungen. Die Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH ist auch zur Stellung von Abschlagsrechnungen und im Falle der Nichtzahlung zur Einstellung der Liefer- und Montagearbeiten berechtigt.
Der Besteller ist zur sorgfältigen Sicherung der Baustelle verpflichtet. Verletzt der Besteller seine Pflichten zur Sicherung der Baustelle, hat er auch vor einer Abnahme für Beschädigung, Verlust oder Untergang von Material der Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH einzustehen.
Mit der Erstellung einer Abschlags- bzw. Teilrechnung geht das dort abgerechnete Material mit der Begleichung der Rechnung in das Eigentum des Bestellers über. Er hat ab dann sich vor Beschädigung, Verlust oder Untergang seines Eigentums zu schützen.
10) Kostenerhöhung
Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt. Auf Auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhung mit mehr als 15 Prozent des Auftragwerts ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostenerhöhung nicht akzeptieren, behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
11) Lieferfristen
Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Die Montage beginnt erst, mit dem vereinbarten Tag, oder, sollte ein solcher nicht festgelegt worden sein, wenn diese von dem Besteller schriftlich abgerufen wird, nicht jedoch vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist für geschlossenen Vertrag. Kann I.G.L. Elektrotechnik GmbH die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, hat der Besteller eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen – beginnend vom Tag der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Besteller – zu gewähren. Bei Nichteinhaltung der Nachfrist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. von Fa. I.G.L. Elektrotechnik GmbH nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbereich, insb. Fälle höherer Gewalt, Arbeitsausstände oder sonstiger Art, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und Fa. I.G.L. Elektrotechnik GmbH oder dessen Zulieferer treffen, verlängern die Lieferzeit angemessen.
12) Maßangaben durch den Kunden
Werden vom Kunde Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweisen sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat unser Unternehmen den Kunden davon zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin auflaufenden Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.
13) Mitwirkungspflicht des Kunden
Zur Leistungsausführung ist unser Unternehmen erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seine Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten erfüllt hat. Erforderliche Gerüste sind vom Kunden bei bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden.
14) Fertigungsdauer und Abruf der Montageleistungen
Die Lieferzeit und der Montagebeginn betragen drei Wochen ab Abruf durch den Besteller, sollte nichts anderes vereinbart sein. Die Montage ist vom Besteller binnen eines halben Jahres nach Vertragsschluss schriftlich abzurufen. Das Abrufen der Montage ist eine erforderliche Bestellerhandlung im Sinne des § 642 Abs.1 BGB.
Hat der Besteller bis zum Ablauf der Jahresfrist vom Vertragsschluss angerechnet, die Leistung von Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH nicht abgerufen, so kann Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH schriftlich eine Nachfrist von drei Wochen setzen mit der Erklärung, die Leistung nach Ablauf dieser Nachfrist abzulehnen.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist Fa. I.G.L. Elektrotechnik GmbH berechtigt, durch schriftliche Erklärung den Vertrag zu kündigen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung der Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Abnahme endgültig verweigert hat oder eine ihm obliegende Handlung ernsthaft und endgültig unterlässt und dadurch Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH außerstande setzt, die Leistung auszuführen. Verlangt Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH Schadenersatz, kann sie bis zu 20% des vereinbarten Auftragspreises ohne Nachweis als Entschädigung fordern.
Das Recht, einen pauschalen Schadenersatz von 20% zu verlangen, gilt auch bei Mindermengen von mehr als 10% im Verhältnis zur Angebotsmenge, wenn diese Mindermenge auf Veranlassung des Auftraggebers zurückgeht.
Der Besteller hat ausdrücklich das Recht, nachzuweisen, dass ein Schaden gar nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist als die vereinbarte Pauschale. Unbeschadet bleibt die Möglichkeit von Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
15) Anlieferung
Zugang zu allen Räumlichkeiten zur Arbeitsausführung ist vom Besteller zu gewährleisten.
Für den Fall des vergeblichen Anlieferungs- oder Montageversuchs trotz vorheriger Terminsvereinbarung, kann Fa. I.G.L. Elektrotechnik GmbH eine Schadenersatzpauschale verlangen von brutto
- € 100 bei einer Anfahrt von bis 20 km ab Friedensau 7-9, 67117 Limburgerhof
- € 150 bei einer Anfahrt von 21 bis 50 km ab Friedensau 7-9, 67117 Limburgerhof
- € 200 bei einer Anfahrt von bis 51 km und mehr ab Friedensaus 7-9, 67117 Limburgerhof, sollte ein Termin nicht mindestens 12 Stunden vorher abgesagt worden sein.
Der Besteller ist berechtigt, einen geringeren, Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen.
16) Aufrechnung
Soweit dem Besteller Forderungen gegen Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH zustehen, kann er gegen deren Forderungen aus diesem Vertrag nur dann aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
17) Eigentum
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Dieser setzt sich auch nach Montage oder Einbau fort, wenn nicht eine Demontage die tatsächliche oder wirtschaftliche Zerstörung zur Folge hätte oder unwirtschaftlich wäre. Im Falle der Weiterveräußerung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die erlangte Forderung. Im Falle der Rückabwicklung gestattet der Besteller Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH den Ausbau eingebrachter Teile, soweit dies nicht unzumutbar ist. Im Falle der Abschlagsrechnung über geliefertes oder bestelltes Material geht das Eigentum mit der Begleichung der Abschlagsrechnung auf den Besteller über.
18) Gewährleistung und Nachbesserung
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Die Gewährleistung auf Material ist ausgeschlossen, wenn Material vom Auftraggeber gestellt wird. Ersichtliche Mängel an dem erstellten Werk sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige soll die Beanstandung konkret beschreiben. Nach Abnahme sind Nacherfüllungsansprüche auf die Nachbesserung oder Minderung beschränkt, soweit nicht Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH den Mangel mindestens wegen grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH sind in jedem Fall jeweils zwei Gelegenheiten zur Nacherfüllung oder Nachbesserung einzuräumen, wobei jeweils eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu setzen ist.
19) Fälligkeit und Verzug
Rechnungen sind sofort fällig, sollte nichts Anderes schriftlich vereinbart sein. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten (B2C) bzw. 9 Prozentpunkte (B2B) über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Ebenso sind Mahngebühren pro erstellte Mahnung von 5 EURO zu zahlen
Gerät der Besteller mit der Leistung von vereinbarten Abschlagszahlungen länger als sechs Werktage in Verzug, ist Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH berechtigt, für alle weiteren Lieferungen und Leistungen Vorauskasse zu verlangen, oder die Arbeiten einzustellen. Des Weiteren werden bei Zahlungsverzug die Rechnungsdaten der Vereine der Creditreform weitergeleitet, welches in unserem Auftrag das Inkassomanagement übernimmt
20) Einvernehmen
Durch eine etwaige Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, sondern es gehen die Vertragsparteien davon aus, dass stattdessen eine Bestimmung gilt, die dem ersichtlichen Vertragszweck am nächsten kommt.
21) Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Ludwigshafen a. Rhein, soweit der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Stand 01.08.2023
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.